Ausbildung zur/zum Justizfachwirt/in (m/w/d), Duales Studium der Rechtspflege
Ausbildung, Duales Studium | Brandenburg an der Havel | Brandenburgisches Oberlandesgericht
Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts stellt – vorbehaltlich des Vorlie-gens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen – zum 1. September 2025
bis zu 12 Justizsekretäranwärter/innen für den Beruf Justizfachwirt/in
im Landgerichtsbezirk Cottbus (Landkreise: Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und die Stadt Cottbus,),
bis zu 11 Justizsekretäranwärter/innen für den Beruf Justizfachwirt/in
im Landgerichtsbezirk Frankfurt (Oder) (Landkreise: Oder-Spree, Märkisch- Oderland, Barnim und die Stadt Frankfurt (Oder)),
bis zu 9 Justizsekretäranwärter/innen für den Beruf Justizfachwirt/in
im Landgerichtsbezirk Neuruppin (Landkreise: Oberhavel, Uckermark, Ostprignitz- Ruppin und Prignitz),
bis zu 9 Justizsekretäranwärter/innen für den Beruf Justizfachwirt/in
im Landgerichtsbezirk Potsdam (Landkreise: Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming und die Stadt Brandenburg an der Havel),
bis zu 4 Justizsekretäranwärter/innen für den Beruf Justizfachwirt/in
im Amtsgerichtsbezirk Potsdam (Stadt Potsdam einschließlich Alttöplitz, Beelitz, Bergholz-Rehbrücke, Bliesendorf, Buchholz, Busendorf, Caputh, Derwitz, Elsholz, Fahlhorst, Ferch, Fichtenwalde, Fresdorf, Geltow, Glindow, Göttin, Güterfelde, Kähnsdorf, Kemnitz, Kleinmachnow, Körzin, Krampnitz, Langerwisch, Leest, Michendorf, Neuseddin, Neutöplitz, Nudow, Philippsthal, Phöben, Plessow, Plötzin, Reesdorf, Rieben, Ruhlsdorf, Saarmund, Salzbrunn, Schäpe, Schenkenhorst, Schlunkendorf, Schönefeld, Seddin, Stahnsdorf, Stücken, Sputendorf, Teltow, Tremsdorf, Werder, Wildenbruch, Wilhelmshorst, Wittbrietzen und Zauchwitz)
ein.
Aufgaben einer/eines Justizfachwirt/in:
Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes mit der Qualifikation „Justizfachwirt/in“ nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben wahr und sind überwiegend in Serviceeinheiten tätig. Dort arbeiten sie eng mit Richterinnen und Richtern zusammen.
Ihr Einsatz erfolgt in vielen unterschiedlichen Rechtsgebieten wie zum Beispiel in Strafprozess-, Zivilprozess-, Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz-, Ehe- und Familien-, Grundbuch-, Nachlass-, Register-, Vormundschafts- und Betreuungsrecht. Darüber hinaus sind sie bei Verwaltungs- und Sozialgerichten sowie bei Staatsanwaltschaften tätig.
Sie sind Ansprechperson für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen. Zu ihren Tätigkeiten, die sie mit Hilfe von modernen Informations- und Kommunikationstechniken durchführen, gehören u. a.:
Bearbeitung von Posteingängen und -ausgängen,
Berechnen, Vermerken und Überwachen von Fristen,
Erteilen von Auskünften,
Anordnung von Zustellungen und Ladungen,
Fertigung von Schriftstücken,
Aufnahme von Anträgen, Rechtsmitteln, Rechtsbehelfen und Erklärungen,
Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle und
Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen.
Der Zuständigkeitsbereich der Justizwachwirtinnen und Justizfachwirte umfasst daneben auch Tätigkeiten, die weitreichende eigene Entscheidungen und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern, wie zum Beispiel die
Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen,
Berechnung und Festsetzung der Vergütung für Zeugen und Sachverständige,
Berechnung von Reisekosten,
Berechnung von Gerichtskosten sowie
Sachbearbeitung in Verwaltungsaufgaben.
Diese Aufzählung der Aufgaben ist nicht vollständig, macht aber deutlich, dass die Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte eine wichtige Kontaktstelle zwischen Bürger und Justiz darstellen. Von ihrem Geschick hängt es in vielen Fällen ab, ob die Justiz ihre Aufgaben erfüllen kann und die Bevölkerung, wenn sie mit der Justiz zu tun hat, in ihren berechtigten Erwartungen nicht enttäuscht wird.
Deshalb erfordert der Beruf neben vielseitigen Fachkenntnissen auch Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft, Sorgfalt und Einfühlungsvermögen.
Ablauf der Ausbildung:
Die Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf dauert zwei Jahre und beginnt am 1. September eines jeden Jahres. Sie ist abschnittsweise untergliedert in eine insgesamt 10monatige fachtheoretische Unterweisung sowie eine fachpraktische Ausbildung von insgesamt 14 Monaten Dauer. Das theoretische Wissen wird an der Justizakademie des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen vermittelt.
Während der Praxis werden sämtliche Abteilungen eines möglichst wohnortnahen Amtsgerichts sowie einige Stationen bei einer Staatsanwaltschaft und einem Landgericht durchlaufen. Neben der fachspezifischen Ausbildung am Arbeitsplatz werden im Verlauf der Ausbildung auch die Kenntnisse in der Datenverarbeitung vertieft und die Schreibfertigkeiten geschult.
An die Ausbildung schließt sich das staatliche Prüfungsverfahren an, das aus einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Prüfung besteht. Im schriftlichen Examen sind insgesamt 6 Klausuren mit Prüfungsaufgaben aus allen Rechtsgebieten, auf die sich die Laufbahnausbildung des mittleren Justizdienstes bezieht, anzufertigen. Das mündliche Examen wird vor einer Prüfungskommission beim Brandenburgischen Oberlandesgericht abgelegt.
Vergütung und Urlaub während der Ausbildung:
Vom Beginn der Ausbildung an werden Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.518,37 EUR brutto (Stand Juli 2024) gezahlt. Der jährliche Erholungsurlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage. Zudem gibt es einen Zuschuss zum Deutschlandticket Job und es bestehen sehr gute Übernahmechancen.
Ist Ihr Interesse geweckt? Dann informieren Sie sich auf der Interseite des Brandenburgischen Oberlandesgerichts unter:
Einstellungsvoraussetzungen:
Zur Laufbahnausbildung im mittleren Justizdienst kann gemäß § 2 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes im Land Brandenburg zugelassen werden, wer die Fachoberschulreife, den Abschluss einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt und im Zeitpunkt der Einstellung höchstens 39 Jahre alt ist. Die Höchstaltersgrenze gilt nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines und in den Fällen des § 7 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes.
Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) besitzen, vgl. § 7 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG).
Bewerber/innen sollten über eine sehr gute Auffassungsgabe sowie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein mitbringen. Zudem sollten sie belastbar, kritik- und konfliktfähig sowie flexibel sein.
Sie bewerben sich unter Beifügung
eines Lebenslaufs in tabellarischer Form,
eines Lichtbildes (freiwillig),
von Ablichtungen des letzten Schulzeugnisses oder – falls bereits vorhanden – des Zeugnisses über den Schulabschluss
Zeugnisse über Beschäftigungen seit der Schulentlassung,
Nachweise über Befähigungen, Praktika usw.
online über das Bewerbungsformular:
oder per Post an den
Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts
Dezernat 10.4
Gertrud-Piter-Platz 11
14770 Brandenburg an der Havel
Die Bewerbung kann ab sofort bis zum 31. Dezember 2024 eingereicht werden.
Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts stellt – vorbehaltlich des Vorlie-gens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen – zum 1. Oktober 2025
35 Rechtspflegeranwärter/innen für den Beruf Rechtspfleger/in
ein.
Aufgaben einer/eines Rechtspfleger/in:
Rechtspfleger/innen sind Beamte/Beamtinnen des gehobenen Justizdienstes und treffen als selbständiges Organ der Rechtspflege in eigener Verantwortung gerichtliche Entscheidungen. Sie sind in der Sache unabhängig und nicht an Weisungen gebunden, sondern nur dem Gesetz unterworfen.
Rechtspfleger/innen sind bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften eingesetzt. Der Schwerpunkt der Aufgaben des Rechtspflegerdienstes liegt bei den Amtsgerichten.
Dazu gehört das rechtlich schwierige und vielfältige Gebiet des Grundbuchrechts, in dem z.B. über Anträge auf Eintragung von Eigentum, Eintragung und Löschung von Hypotheken, Grundschulden, Erbbau- und Wohnrechten, Nießbrauchs- und Wegerechten sowie Wohnungs- und Teileigentum entschieden wird.
Im Registergericht sind sie für alle Eintragungen ins Handelsregister Abt. A und Veränderungen in Abt. B und für alle Eintragungen in den sonstigen öffentlichen Registern (z.B. Genossenschafts- und Vereinsregister) verantwortlich.
In Nachlasssachen leiten sie z. B. Termine zur Eröffnung von Testamenten und erteilen Erbscheine bei gesetzlicher Erbfolge.
Weite Gebiete des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts sind auf den/die Rechtspfleger/in übertragen, so z.B. die Erteilung vormundschaftsgerichtlicher Genehmigungen und die Verpflichtung des Vormunds oder Pflegers einschließlich deren Überwachung.
Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führen in der Regel Rechtspfleger/innen das gesamte Verfahren durch. Sie leiten die Gläubigerversammlung und überwachen die Tätigkeit des Insolvenzverwalters.
Die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken verlangen umfassende Kenntnisse des Vollstreckungs- und Grundbuchrechts. Im Zuge dieser Verfahren leiten Rechtspfleger/innen Gerichtstermine in eigener Verantwortung.
Sie führen nach einem abgeschlossenen Zivilverfahren die Kostenfestsetzung durch.
Im gerichtlichen Mahnverfahren entscheiden sie u. a. über Anträge auf Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden, während sie in Zwangsvollstreckungsverfahren über beantragte Pfändungen von Arbeitslöhnen, Gehältern, Hypotheken, Gesellschaftsanteilen und Sparguthaben zu entscheiden haben.
In Strafverfahren überwachen sie die Vollstreckung rechtskräftig verhängter Strafen. Sie ziehen Geldstrafen ein, laden bei Freiheitsstrafen zum Strafantritt und überwachen den fristgerechten Vollzug der festgesetzten Strafzeit. Gegen säumige Verurteilte können sie auch (Vollstreckungs-)Haftbefehle erlassen.
In der Justizverwaltung unterstützen Sie als Geschäftsleiter/in den Gerichtsvorstand oder leiten als Sachgebietsleiter/in oder Gruppenleiter/in Verwaltungssachgebiete oder Abteilungen. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs des gesamten Geschäftsbetriebs sind ihnen auch Führungsaufgaben übertragen. Zu deren Wahrnehmung sind sie sachlich wie personell weisungsbefugt.
Rechtspfleger/innen sind außerdem als Revisor/innen und Prüfungsbeamt/innen der Gerichtsvollzieher/innen eingesetzt.
Mit diesen Beispielen sind keineswegs alle Gebiete genannt, in denen sich Rechtspfleger/innen mit wichtigen und weitreichenden Entscheidungen befassen. Die Aufzählung zeigt jedoch, wie vielseitig der Beruf ist.
Ablauf des Studiums:
Das Rechtspflegestudium besteht aus einem insgesamt 24-monatigen Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin sowie einer fachpraktischen Ausbildung von 12 Monaten Dauer an den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg.
Ziel des dualen Studien- und Ausbildungsganges ist es, in fachtheoretischen Studienzeiten und fachpraktischen Ausbildungszeiten auf wissenschaftlicher Grundlage Rechtspfleger/innen heranzubilden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren allgemeinen fachlichen Kenntnissen befähigt sind, die Anforderungen zu bewältigen, die mit der Erfüllung der Aufgaben nach dem Rechtspflegergesetz und zur Ausübung von Tätigkeiten des gehobenen Dienstes in der Justizverwaltung erforderlich sind.
An die Ausbildung schließt sich das staatliche Prüfungsverfahren an, das aus einem schrift-lichen Teil und einer mündlichen Prüfung besteht. Im schriftlichen Examen sind insgesamt 8 Klausuren mit Prüfungsaufgaben aus allen Rechtsgebieten, auf die sich die Rechtspfleger-ausbildung bezieht, anzufertigen. Das mündliche Examen wird vor einer Prüfungskommis-sion, die bei der Präsidentin des Kammergerichts Berlin berufen wird, abgelegt.
Nach der Anfertigung und Anerkennung einer Diplom-Arbeit verleiht die Hochschule für Wirtschaft und Recht den akademischen Grad Diplom-Rechtspflegerin / Diplom-Rechtspfleger.
Vergütung und Urlaub während der Ausbildung:
Vom Beginn der Ausbildung an werden Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.571,43 € (Stand Juli 2024) gezahlt. Der jährliche Erholungsurlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage. Zudem gibt es einen Zuschuss zum VBB-Firmenticket oder dem Deutschlandticket Job und es bestehen sehr gute Übernahmechancen.
Einstellungsvoraussetzungen:
Zum Rechtspflegestudium können Bewerber/innen zugelassen werden, die die Hoch-schulreife, die Fachhochschulreife oder einen entsprechenden als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen und im Zeitpunkt der Einstellung höchstens 39 Jahre alt sind. Die Höchstaltersgrenze gilt nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines und in den Fällen des § 7 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes. Bewerber/innen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt berücksichtigt.
Bewerber/innen sollten eine ausgeprägte Entscheidungsfreude, eine sehr gute Auffassungsgabe sowie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein mitbringen. Zudem sollten sie belastbar, kritik- und konfliktfähig sowie flexibel sein.
Sie bewerben sich unter Beifügung
eines Lebenslaufs in tabellarischer Form und
des letzten Schulzeugnisses oder – falls bereits vorhanden – des Zeugnisses über die Hochschulreife bzw. die Fachhochschulreife
online über das Bewerbungsformular:
Die Bewerbung kann ab sofort bis zum 31. Dezember 2024 eingereicht werden.